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Markenanmeldung: So meldest du eine Wortmarke an


Der Aufbau einer Marke ist eine große Investition, die geschützt werden muss.

Wenn wir Markenpolitik oder Brandmanagement betreiben, müssen wir unsere Marke schützen. Wir können Marken für Produkte, Dienstleistungen, Unternehmen und Organisationen entwerfen und am Markt etablieren. Mit unserer Werbung bzw. mit unserer gesamten Kommunikation zahlen wir täglich auf unser Markenkonto ein. Das sind Investitionen, die geschützt werden müssen.


In diesem Artikel konzentriere ich mich auf den Schutz einer Wortmarke, wie z.B. den Namen eines Unternehmens, eines Produkts oder einer Dienstleistung. Dabei kann es sich auch um eine Wortkombination wie einen Claim oder Slogan handeln.


Das Anmelden und die Recherche

Die Anmeldung einer Marke erfolgt beim zuständigen Markenamt. In Deutschland ist dies das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Die Anmeldung kann online oder per Post erfolgen.


Führe vorher eine Recherche durch, um sicherzustellen, dass das angemeldete Zeichen nicht bereits von jemand anderem verwendet wird. Eine Markenrecherche kann auf verschiedene Weise durchgeführt werden. Einige der Schritte, die wir unternehmen können, um eine Markenrecherche durchzuführen, sind

  • Nutzung von Datenbanken des zuständigen Markenamtes, wie z.B. der DPMA-Datenbank in Deutschland. Hier suchen wir nach bestehenden Marken, die dem gewünschten Markennamen oder Logo ähnlich sind. Dabei sollten die Waren- und Dienstleistungsklassen geprüft werden, in denen die Marke eingetragen werden soll. So stellen wir sicher, dass es keine ähnlichen Marken in derselben Klasse gibt.

  • Einfach im Internet nach ähnlichen Marken oder Waren und Dienstleistungen suchen. Dazu dienen Suchmaschinen und spezielle Recherchetools wie Google Patents oder USPTO.

Die Anmeldung einer Wortmarke ist sehr einfach. Es muss lediglich ein Formular ausgefüllt werden, das unter diesem Link zu finden ist: Hier klicken. Die Kosten für die Online-Anmeldung betrugen zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels 290,00 Euro.


Die Anmeldung einer Wort-Bild-Marke ist etwas komplizierter, aber auch kein Hexenwerk. Das Bild der Marke, z.B. ein Logo, muss eingereicht werden. Dies kann per Post geschehen oder über einen anderen Link, den man leicht auf dem Portal findet.

Nach der Anmeldung prüft das DPMA die Marke und entscheidet, ob sie eingetragen werden kann. Dies dauert in der Regel einige Zeit.


Eine Marke muss nach erfolgreicher Anmeldung weiterhin geschützt werden

Wenn es endlich soweit ist und Ihr die Bestätigung erhalten habt, ist die Arbeit des Markenschutzes noch lange nicht beendet. Solange eure Marke besteht, müsst ihr „euer Baby“ ständig vor Angriffen schützen. Wenn jemand Deine Marke unerlaubt benutzt, musst Du schnell handeln und eine Abmahnung verschicken. Eine Abmahnung ist eine förmliche Aufforderung, die Benutzung der Marke zu unterlassen.

Wenn eine Abmahnung keinen Erfolg hat, solltest du unbedingt eine Klage in Erwägung ziehen.


Wenn du eine Markenverletzung nicht abmahnst, kann dies folgende negative Folgen haben:


  • Deine Marke kann ihr Recht auf Schutz verlieren. Das bedeutet, dass du nicht mehr in der Lage bist, gegen zukünftige Verletzungen deiner Marke vorzugehen.

  • Wenn eine andere Person deine Marke ohne Erlaubnis verwendet, kann das dazu führen, dass deine Marke beschädigt wird, da die Verbraucher sie mit einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen in Verbindung bringen.

  • Wenn du eine Markenverletzung nicht abmahnst, kann es schwieriger sein, später gegen die Verletzung vorzugehen, da die Beweislage möglicherweise schlechter ist und es schwieriger sein kann, den Schaden zu beziffern.


Um den Markenschutz aufrechtzuerhalten, muss die Marke regelmäßig und kontinuierlich benutzt werden. Eine nicht benutzte Marke kann verfallen.


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